Im Vorfeld der Urnenbeisetzung kann falls gewünscht eine Trauerfeier mit oder ohne Sarg stattfinden.
Nach der Trauerfeier mit Sarg wird der Verstorbene ins Krematorium überführt und eingeäschert. Mit Absprache der Angehörigen kann der Termin zur Beisetzung erfolgen.
Sie können verschiedene Grabstätten wählen:
- Wahlgrab
Der Ort kann auf dem Friedhof frei gewählt werden. In einem Wahlgrab können mehrere Personen beerdigt werden – auch nach einem längeren Zeitraum. Die Grabstätte kann immer wieder verlängert werden. - Reihengrab
Ein solches Grab wird vom Friedhofsamt zugeteilt. Nur jeweils eine Person kann darin bestattet werden. Die Grabstätte geht nach der Nutzungszeit an den Friedhof wieder zurück. - Rasengrab (als Wahl- oder Reihengrab möglich)
Diese Grabstätten werden durch den Friedhofsgärtner gepflegt. Das Ablegen von Blumenschmuck ist nicht gestattet. Eine Namensplatte ist je nach Friedhof Pflicht. - Anonyme Grabstätte
Die Beisetzung findet auf einem nicht individuell bezeichneten Gräberfeld statt. Eine namentliche Kennzeichnung des Beisetzungsortes gibt es nicht. Die Grabstätte wird vom Friedhofsamt zugeteilt. Dort kann nur eine Person beerdigt werden. - Kolumbarium (auch bekannt als „Urnenwand“)
Die Grabstätte kann auf dem Friedhof frei gewählt werden. Im Kolumbarium können bis zu zwei Urnen bestattet werden. Die Grabstätte kann immer wieder verlängert werden.
- Seebestattung
- Diamantenpressung
- Verstreuung (vom Verstorben muss zu Lebzeiten ein schriftlicher Wille erfolgen)